Satzung

Vereinssatzung des Vereins ‚DorfwerkStadt – Verein für ländliche und städtische Entwicklung der globalen Jugendarbeit Brandenburg-Berlin‘

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen ‘DorfwerkStadt – Verein für ländliche und städtische Entwicklung der globalen Jugendarbeit Brandenburg-Berlin’.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name ‘DorfwerkStadt – Verein für ländliche und städtische Entwicklung der globalen Jugendarbeit Brandenburg-Berlin e.V.‘
(2) Sitz des Vereins ist Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
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Aktuelle Satzung der DorfwerkStadt vom 12.09.2020 als Download